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EU: Menschenrechte nur als Option

Don Paolo Zambaldi
Don Paolo Zambaldi
Cappellano nelle parrocchie di Visitazione, Regina Pacis, Tre Santi e Sacra Famiglia (Bolzano).

(Brüssel) – Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben die Menschenrechte im Jahr 2017 zu oft bereitwillig beiseitegeschoben. Zugleich gab es aber auch Ansätze eines prinzipientreueren Vorgehens, so Human Rights Watch im heute veröffentlichten World Report 2018.

 
Im Rückblick auf ein Jahr, das von der Sorge geprägt war, dass populistische, extremistische Parteien immer einflussreicher werden, untersucht der World Report die Entwicklungen in zehn EU-Mitgliedstaaten und der EU insgesamt in den Bereichen Migration und Asyl, Diskriminierung und Intoleranz, Terrorismus und Terrorismusbekämpfung und EU-Außenpolitik.

„Im Jahr 2017 wurde deutlich, dass populistischen Extremisten und ihren Ideen nicht die Stirn geboten werden kann, indem die Menschenrechte in der Europäischen Union als optionales ‚Extra‘ behandelt werden“, so Benjamin Ward, stellvertretender Leiter der Abteilung Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Die Regierungen und Institutionen der EU stimmten jedoch zugleich immer mehr darüber ein, dass sie gegen Polens Angriffe auf die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit vorgehen müssen. Dies zeigt, dass ein Ansatz, der auf den Grundwerten der EU beruht, fruchtbar sein kann.“

„In dem 643-seitigen World Report, der in diesem Jahr zum 28. Mal erscheint, fasst Human Rights Watch die wichtigsten Entwicklungen beim Menschenrechtsschutz in mehr als 90 Ländern weltweit zusammen. In seiner Einleitung schreibt Executive Director Kenneth Roth, dass Politiker, die sich für die Menschenrechte einsetzten, gezeigt haben, dass autoritäre Populisten in die Schranken gewiesen werden können. War dies verbunden mit einer mobilisierten Öffentlichkeit und wirksamem Handeln multilateraler Akteure, bewies dieser Einsatz, dass der Aufstieg rechtsextremer Regierungen nicht unausweichlich ist.“

Die EU und ihre Mitgliedstaaten versuchten immer stärker, Asylsuchende und irreguläre Migranten von der Einreise abzuhalten und die Verantwortung für die Migrationskontrolle auf Länder außerhalb der EU abzuschieben, unter anderem auf Libyen. Diese Maßnahmen führten zu vielfältigen Menschenrechtsverletzungen.

Obwohl extremistische Parteien bei einigen Wahlen in europäischen Ländern weniger erfolgreich waren als prognostiziert, beeinflussten Populisten die europäische Politik stark. In Deutschland zog die AfD in den Bundestag ein.

Bei schrecklichen Terroranschlägen in Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Schweden und Spanien, zu denen sich überwiegend der Islamische Staat (auch bekannt als ISIS) bekannte, starben insgesamt mehr als 60 Menschen, Hunderte wurden verletzt. Einige Sicherheitsmaßnahmen, die im Jahresverlauf eingeführt oder verschärft wurden, schränkten die Menschenrechte ein. Dazu zählen eine neue EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung, die die Meinungsfreiheit nicht ausreichend schützt, und problematische Maßnahmen in einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Rassistische, xenophobe und islamophobe Einstellungen und Gewalt blieben überall in der EU weit verbreitet. In ganz Europa waren Muslime mit Anfeindungen und Intoleranz konfrontiert. Auch Antisemitismus und antisemitische Hassverbrechen sind weiterhin ein ernstes Problem.

Die Bereitschaft der EU, sich für die Menschenrechte im Rahmen ihrer Außenpolitik einzusetzen, wurde häufig von anderen Interessen unterminiert, darunter nationale Sicherheit, Zugang zu natürlichen Ressourcen und Migrationskontrolle. Zudem geht auch der Europäische Auswärtige Dienst mit Blick auf die Menschenrechte nicht mit gutem Beispiel voran.

Länderspezifische Entwicklungen, die der World Report hervorhebt, sind unter anderem Frankreichs Entscheidung, menschenrechtsfeindliche Notstandsregelungen in reguläre Gesetze zu übertragen; Ungarns Vorgehen gegen Menschenrechtsorganisationen und unabhängige Universitäten; der Abbau von Korrektiven und Kontrollen der Exekutive in Polen; die andauernde Krisensituation, von der Asylsuchende auf den griechischen Inseln betroffen sind; und der Umstand, dass die britische Regierung im Brexit-Prozess keinen Menschenrechtsschutz garantierte.
(Human Rights Watch, Januar 18, 2018)

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